Ich biete psychotherapeutische Einzelbehandlungen für Erwachsene an – mit Schwerpunkt auf kognitiver Verhaltenstherapie, ergänzt durch integrative Verfahren wie EMDR, Schematherapie und Dialektisch-Behavioraler Therapie. Mein Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen Belastungen und Störungsbildern wie Depressionen, Ängsten, Traumafolgestörungen, Zwängen, psychosomatischen Beschwerden und weiteren emotionalen oder sozialen Herausforderungen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die psychotherapeutische Behandlung. Klicken Sie einfach auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzublenden.
Wenn eine Behandlung grundsätzlich sinnvoll erscheint, ich freie Therapieplätze habe und Sie an einer Zusammenarbeit interessiert sind, beginnen wir mit den sogenannten probatorischen Sitzungen.
Diese einführenden Gespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einschätzung und der Klärung Ihrer Therapieziele.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung:
Ist ein Antrag erforderlich?
Wird ein Bericht oder Gutachten verlangt?
Wie viele Sitzungen werden erstattet?
In welcher Höhe erfolgt die Kostenübernahme?
In der Regel ist zusätzlich zur privaten Versicherung ein Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich – häufig inklusive ärztlichem Konsiliarbericht und psychotherapeutischem Gutachten.
Für Selbstzahler ist der Einstieg unkompliziert:
Es sind keine Anträge notwendig, die Sitzungen werden direkt privat in Rechnung gestellt. Der Umfang und die Frequenz der Behandlung werden individuell vereinbart.
Für eine Behandlung im Rahmen eines Arbeitsunfalls benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Berufsgenossenschaft (BG). Sobald diese vorliegt, kann die Therapie beginnen.
📅 Sobald alle nötigen Formalitäten geklärt und ggf. eine Bewilligung vorliegt, starten die regulären Therapiesitzungen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen biete ich auch psychotherapeutische Sitzungen per Videosprechstunde an.
Die Online-Termine finden über eine zertifizierte und datenschutzkonforme Plattform statt und können eine hilfreiche Ergänzung oder Alternative zur Präsenztherapie sein – zum Beispiel bei:
längeren Anfahrtswegen
akuten Belastungssituationen
Krankheit oder eingeschränkter Mobilität
Ich biete diese Form der Behandlung gerne an und habe damit bereits gute Erfahrungen gemacht. Viele meiner Patienten empfinden die Videotermine als ebenso wirksam und unterstützend wie persönliche Sitzungen vor Ort.
Ob eine Online-Behandlung in Ihrem konkreten Fall geeignet ist, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
In meiner Privatpraxis behandle ich ausschließlich Selbstzahlende und Privatversicherte (inkl. Beihilfe). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), gültig ab 01.07.2024. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit nicht möglich.
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Beihilfe hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Manche Tarife übernehmen die Kosten vollständig, andere nur teilweise (z. B. 70 % pro Sitzung oder eine festgelegte Anzahl an Sitzungen pro Jahr).
🔍 Wichtige Fragen zur Klärung mit Ihrer Versicherung:
Ist Psychotherapie im Tarif enthalten?
Werden Erstgespräche und probatorische Sitzungen übernommen?
Gibt es eine maximale Anzahl erstattungsfähiger Sitzungen pro Jahr?
Wie hoch ist die Kostenübernahme – prozentual oder als jährlicher Höchstbetrag?
Muss vor Beginn ein Antrag gestellt werden (z. B. formlos oder per Formular)?
Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich?
👉 Bitte bringen Sie die Informationen Ihrer Versicherung zu diesen Fragen zum Erstgespräch mit.
📌 Aktuelle GOP-Ziffern finden Sie hier:
https://abrechnungsstelle.com/goae/gop-ziffern/
Auch für Selbstzahlende richtet sich der Preis nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP).
Derzeit beträgt der übliche Satz: 134,06 € pro Einzelsitzung (50 Minuten) – (Stand: 04/2025).
Diese Kosten können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Es ist keine Genehmigung oder Antrag bei einer Krankenkasse erforderlich – die Therapie kann unkompliziert und diskret begonnen werden.
In meiner Praxis ist die Teilnahme an der psychosomatischen Rehabilitationsnachsorge nach dem Psy-RENA- oder LiVi-Rena-Programm (digitale Version) möglich.
Dieses Nachsorgeangebot richtet sich an Personen, die
kürzlich eine stationäre psychosomatische Rehabilitation abgeschlossen haben oder
kurz vor der Entlassung aus einer Reha-Klinik stehen.
Ziel der Nachsorge ist es, die in der Rehabilitation erreichten Fortschritte langfristig im Alltag zu festigen und Rückfällen vorzubeugen.
Die Nachsorge findet in therapeutisch geleiteten Gesprächsgruppen statt und umfasst:
Ein individuelles Aufnahmegespräch (50 Minuten)
Bis zu 25 Gruppensitzungen (jeweils 90 Minuten)
Ein abschließendes Auswertungsgespräch (50 Minuten)
Die Sitzungen finden regelmäßig in kleinen Gruppen statt. Alternativ ist auch eine Teilnahme über LiVi-Rena (Online-Version) möglich.
Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
Es ist keine Zuzahlung erforderlich.
Fahrtkosten können bezuschusst werden.
Voraussetzung ist, dass Ihre Reha-Klinik die Teilnahme empfohlen und beantragt hat (Formular G0852).
Mehr Informationen finden Sie auf meinem Psyrena-Profil: psyrena.de/therapeut/jakub-reichert-appenweier
Oder direkt auf meiner Webseite: Hier klicken
Die Nachsorge erfolgt im Rahmen von therapeutisch geleiteten Gesprächsgruppen. Sie umfasst:
– ein individuelles Aufnahmegespräch (50 Minuten)
– bis zu 25 Gruppensitzungen (jeweils 90 Minuten)
– ein abschließendes Auswertungsgespräch (50 Minuten)
Die Kosten übernimmt die Deutsche Rentenversicherung, sofern Sie dort versichert sind. Eine Zuzahlung durch Sie ist nicht erforderlich; zudem können Fahrtkosten bezuschusst werden.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch unter: psyrena.de